TRAININGSBETRIEB 2022

AKTUELLE AUFLAGEN...


Die aktuelle Fassung der Landesverordnung zur Corona Pandemie sieht für den Sport einige neue Auflagen vor.

Deshalb gilt ab sofort für das allgemeine Training auf unserer Anlage:

  • 3G für alle Teilnehmer am Training und ihre Begleiter
  • 2G für alle Innenbereiche
  • Maskenempfehlung in Innenbereichen
  • Abstandseinhaltung in allen Bereichen und auf der gesamten Anlage
  • Allgemeine Hygieneregeln einhalten
  • Hinweis und Gebotsschilder beachten

 

Wir hoffen auf euer Verständnis und Beachtung, denn nur so ist es uns überhaupt möglich die Anlage zu öffnen.


Regelung des Trainingsbetriebes und Hygienekonzept für die

 ADAC Motorsportanlage in Corona-Zeiten

  • Grundlage für den Trainingsbetrieb ist die Betriebsgenehmigung der ADAC Motorsportanlage und die aktuelle Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie des Landes Schleswig-Holstein
  • Motocross ist Individualsport. Er wird ausschließlich kontaktfrei ausgetragen. Die Teilnehmer tragen bei der Betätigung eine umfangreiche Schutzausrüstung, die u.a. einen Schutzhelm, eine Brille und Handschuhe beinhaltet.
  • Ab sofort ist die Anmeldung nur noch Vor-Ort möglich
  • Das Nennformular muss nicht ausgedruckt und nicht vorgelegt werden.
  • Endgültig bestätigt ist die Nennung erst mit vollständiger Bezahlung durch den Teilnehmer
  • Die Covid 19 Auskunft mit dem Haftungsverzicht ist ausgefüllt und unterschrieben in der Anmeldung abzugeben.
  • Begleitpersonen sind auf der Covid 19 Auskunft mit einzutragen.
  • Alle auf dem Gelände befindlichen Personen werden in einer Liste erfasst. Die Liste wird 4 Wochen aufbewahrt.
  • Nachfolgende Regeln sind unbedingt zu beachten und werden von MCE Vorstandsmitgliedern überwacht. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.

Helft alle mit, dass die Regeln befolgt werden. Nur so können wir die Öffnung der Anlage zum Training  gewährleisten.

 

Anmeldung:

In der Anmeldung ist vor dem Training die Covid 19 Erklärung abzugeben. Die Anmeldung ist nur jeweils von einer Person, mit Mund-Nasenschutz zu betreten.

 

Im Fahrerlager:

Für das Fahrerlager wird eine Einteilung mit Absperrungen vorgenommen, die gewährleistet, dass zwischen den geparkten Teilnehmerfahrzeugen ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden muss. Das Umkleiden der Teilnehmer hat in, bzw. an den Fahrzeugen zu erfolgen.

 

Auf der Anlage:

Es ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen einzuhalten. Maskenpflicht besteht, sobald der Abstand nicht eingehalten werden kann. Gemeinschaftsraum, Werkstatt und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen.

 

Auf der Strecke:

Vom Fahrerlager ist der direkte Weg zur Strecke zu wählen.  Es dürfen sich maximal 30 Teilnehmer gleichzeitig auf der Strecke trainieren. Nach dem Verlassen der Strecke ist unverzüglich ins Fahrerlager zurückzukehren. Begleitpersonen und Teilnehmer, die eine Trainingspause einlegen haben sich nur im Zuschauerbereich oder in der offiziellen Helferzone aufzuhalten. Das Betreten des Streckenbereiches ist untersagt.

 

Sanitäre Einrichtungen:

Die sanitären Einrichtungen sind geöffnet, dürfen nur einzeln zu betreten (Hinweisschild) werden. Es wird gewährleistet, dass jederzeit ausreichend Seife und Papierhandtücher vorhanden sind. Die Toiletten werden täglich mehrmals kontrolliert und ggf. gereinigt. Desinfektionsmittel wird in den Toilettenräumen bereitgestellt. Die Duschen bleiben geschlossen.

 

Tensfeld, den 01.06.2021

Der Vorstand des MCE Tensfeld e.V

 


....hier gibt's das Formular zum Dowload

....hier gibt's das Hygienekonzept zum Dowload